Die Hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht beschlossen, die ab Montag, 27. April, gilt – Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in allen Gesundheitseinrichtungen tragen. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können (Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung) sind ausgenommen. Wir bitten unsere Patienten unsere Praxen nur mit einer Maske zu betreten.